Der Traum vom Fliegen – bei uns wir er wahr
Für viele angehende Piloten fängt der erste Kontakt zur fliegerischen Leidenschaft mit einem Schnupperflug an. Das Erlebnis ist so intensiv, dass man mehr darüber wissen und lernen möchte – der Wunsch zur Pilotenausbildung ist geboren.
Unsere Ausbildungsgänge:
- Ultraleicht / Luftsportgeräteführerlizenz – die unkomplizierte fliegerische Freiheit, mit einem Passagier und bis zu 600 Kilo maximalem Abfluggewicht. Details hier:
- Leichtflugzeugpiloten Lizenz LAPL (A) – Fliegen Sie mit bis zu zwei Tonnen maximalem Abfluggewicht und maximal drei Passagieren innerhalb der Europäischen Union. Details hier:
- Privatpiloten Lizenz PPL (A) – die unbeschränkte Berechtigung für Flüge in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Details hier:
- In Kooperation können wir Sie zum Berufspiloten CPL (A) ausbilden
Unsere Zusatzausbildungen
- Nachtflugausbildung NFQ
- Flugzeugschleppberechtigung (AT – AeroTow)
- Bannerschleppberechtigung (BT – BannerTow)
In Kooperation können wir Sie zur Instrumentenflugberechtigung (IR) ausbilden.

- Mindestalter: Beginn der Ausbildung mit 16 Jahren (Erhalt der Lizenz mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical)
- Kopie Ihres Personalausweises oder Pass
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie des Führerscheins nach 1969 ist ausreichend)
- Flugfunkzeugnis (BZF)
Das Funksprechzeugnis erwerben Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung in einem zusätzlichen Kurs bei uns. / Das Funksprechzeugnis wird mit der theoretischen Ausbildung erworben.
Die theoretische Ausbildung beinhaltet die Theorie für das Funksprechzeugnis. Sie erfolgt im Präsenzunterricht und / oder im Selbststudium. Die theoretische Ausbildung findet in Absprache und nach Ihren Bedürfnissen statt.
- Aerodynamik
- Meteorologie
- Navigation
- Technik (Flugzeugkunde, Pyrotechnische Einweisung)
- Luftrecht
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
- Funksprechzeugnis (BZF)
- Mindestalter: Beginn der Ausbildung mit 16 Jahren (Erhalt der Lizenz mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
- Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung
- Flugfunkzeugnis (BZF)
- Meteorologie
- Navigation
- Technik (Aerodynamik und Flugzeugkunde)
- Luftrecht
- menschliche Leistungsfähigkeit
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis (BZF)
- Mindestalter: Beginn der Ausbildung mit 16 Jahren (Erhalt der Lizenz mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
- Gültige PPL-A
- Gültige Klassen- und Musterberechtigung für ein- oder mehrmotorige Flugzeuge
- Nachtflugberechtigung
- Mindestflugerfahrung von 150 Stunden
- Meteorologie
- Navigation
- Technik (Aerodynamik und Flugzeugkunde)
- Luftrecht
- menschliche Leistungsfähigkeit
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis (BZF)