Der Traum vom Fliegen – bei uns wir er wahr
Für viele angehende Piloten fängt der erste Kontakt zur fliegerischen Leidenschaft mit einem Schnupperflug an. Das Erlebnis ist so intensiv, dass man mehr darüber wissen und lernen möchte – der Wunsch zur Pilotenausbildung ist geboren.
Unsere Ausbildungsgänge:
- Ultraleicht / Luftsportgeräteführerlizenz – die unkomplizierte fliegerische Freiheit, mit einem Passagier und bis zu 600 Kilo maximalem Abfluggewicht.
- Leichtflugzeugpiloten Lizenz LAPL (A) – Fliegen Sie mit bis zu zwei Tonnen maximalem Abfluggewicht und maximal drei Passagieren innerhalb der Europäischen Union.
- Privatpiloten Lizenz PPL (A) – die unbeschränkte Berechtigung für Flüge in Deutschland, Europa und der ganzen Welt.
- Berufspiloten Lizenz CPL (A)
- Fluglehrer FI (A), CRI (A)
Unsere Zusatzausbildungen
- Nachtflugausbildung NFQ
- Instrumentenflugberechtigung (IR) auf einmotorigen Flugzeugen (SEP – Single Engine Piston)
- Flugzeugschleppberechtigung (AT – AeroTow)
- Bannerschleppberechtigung (BT – BannerTow)

- Mindestalter: Beginn der Ausbildung mit 16 Jahren (Erhalt der Lizenz mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical)
- Kopie Ihres Personalausweises oder Pass
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie des Führerscheins nach 1969 ist ausreichend)
- Flugfunkzeugnis (BZF)
Das Funksprechzeugnis erwerben Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung in einem zusätzlichen Kurs bei uns. / Das Funksprechzeugnis wird mit der theoretischen Ausbildung erworben.
Die theoretische Ausbildung beinhaltet die Theorie für das Funksprechzeugnis. Sie erfolgt im Präsenzunterricht und / oder im Selbststudium. Die theoretische Ausbildung findet in Absprache und nach Ihren Bedürfnissen statt.
- Aerodynamik
- Meteorologie
- Navigation
- Technik (Flugzeugkunde, Pyrotechnische Einweisung)
- Luftrecht
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
- Funksprechzeugnis (BZF)
- Mindestalter: Beginn der Ausbildung mit 16 Jahren (Erhalt der Lizenz mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
- Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung
- Flugfunkzeugnis (BZF)
- Meteorologie
- Navigation
- Technik (Aerodynamik und Flugzeugkunde)
- Luftrecht
- menschliche Leistungsfähigkeit
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis (BZF)
- Mindestalter: Beginn der Ausbildung mit 16 Jahren (Erhalt der Lizenz mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
- Gültige PPL-A
- Gültige Klassen- und Musterberechtigung für ein- oder mehrmotorige Flugzeuge
- Nachtflugberechtigung
- Mindestflugerfahrung von 150 Stunden
- Meteorologie
- Navigation
- Technik (Aerodynamik und Flugzeugkunde)
- Luftrecht
- menschliche Leistungsfähigkeit
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis (BZF)
Ausbildung FI(A) gem. EASA FCL
Mit der Ausbildung zum FI(A) erwerben Sie die Lehrberechtigung, um Fußgänger zu fertigen Piloten ausbilden zu dürfen. Als fertig ausgebildeter Fluglehrer dürfen Sie im Rahmen von LAPL und PPL Lehrgängen Schülern Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen näher bringen und sie zu sicheren und professionellen Piloten ausbilden.
Als Fluglehrerschüler müssen Sie folgende Erfahrungen vorweisen können:
- Mindestens 200 Stunden Flugerfahrung auf Flugzeugen, davon 150 Stunden als
verantwortlicher Pilot - Mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Landflugzeugen (davon mindestens 5 Flugstunden innerhalb von sechs Monaten vor der Aufnahmeprüfung)
- Mindestens zehn Stunden Ausbildung im Instrumentenflug (sprechen Sie uns bei Bedarf hierzu gerne gesondert an!)
- Abgeschlossene CPL Theorieprüfung- wie bieten Ihnen gern den passenden Lehrgang (außer bei der Lehrberechtigung für den LAPL(A))
- Eine absolvierte Aufnahmeprüfung innerhalb sechs Monaten vor Lehrgangsstart
Umfang der FI(A) Ausbildung:
Die FI(A) Ausbildung umfasst eine theoretische Ausbildung über 125 Stunden Unterricht. Dabei werden 25 Stunden „Lehren & Lernen“ und 100 Stunden fachbezogener Unterricht durchgeführt.
Die praktische Ausbildung beinhaltet mindestens 30 Flugstunden, davon mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer. Fünf Flugstunden können mit einem zweiten Bewerber im (üebrwachten) Eigenstudium durchgeführt werden.

AIRWORK GmbH Pilotenausbildung und Spornrad Training